Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Wir verkaufen und liefern nur zu den nachfolgenden Bedingungen. Einkaufsbedingungen des Käufers, die mit diesen Bedingungen im Widerspruch stehen, sind für uns unverbindlich, auch wenn sie der Bestellung zugrunde gelegt werden und wir ihrem Inhalt nicht ausdrücklich widersprechen. Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
2. Angebot, Preis, Verpackung
Angebote, Angabe über Lieferzeiten und Preisangaben sind freibleibend, bzw. unverbindlich. Sie werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich. Die von uns gelieferten Waren werden ihrer Art nach sachgemäß verpackt. Eine Rücknahme der Transportverpackung durch uns ist in jeden Fall ausgeschlossen.
3. Allgemeine Beschaffenheit, Farbe, Muster, Stärke, Maße und Toleranzen
Natursteine können in Farbe und Struktur nie ganz einheitlich geliefert werden. Die dem Naturstein eigenen Schwankungen in Farbe und Korn lassen –auch bei vorheriger Bemusterung- auf derartige Abweichungen begründete Beanstandungen nicht zu, wenn bei der Lieferung der allgemeine Charakter des Steins gewährt bleibt. Bei Marmor sind sachgemäße Kittungen, das Auseinandernehmen in losen Adern oder Stichen und deren Wiederzusammensetzung zulässig.
4. Bestellungen
Bestellungen nach Plänen und Skizzen müssen die genaue Stückzahl und Größe der gewünschten Platten enthalten, da wir ohne diese Angaben keine Haftung und Lieferung übernehmen können. Für grobe und überschlägige Massenvermittlungen durch unsere Mitarbeiter aufgrund uns überlassener Pläne übernehmen wir keinerlei Haftung. Wenn jedoch diese Leistung präzise erstellt wird, hat der Besteller Anspruch auf Zuverlässigkeit dieser Berechnungen.
5. Teilung
Die Lieferung von Einzelnstücken richtet sich nach dem vorhandenen Rohmaterial. Werden z.B. Stufen und Fensterbänke geteilt geliefert, so berechtigt das nicht zu Beanstandungen oder zur Verweigerung der Abnahme.
6. Mängelrüge
Jede von uns gelieferte Ware ist vom Empfänger sofort auf Vollständigkeit und Beschaffenheit zu prüfen. Natürliche Struktur- und Farbschwankungen gehören zur Eigenart von Naturstein und machen damit seine Schönheit aus. Reklamationen diesbezüglich sind daher nicht möglich. Sollte von uns gelieferte Ware Anlass zu Beanstandungen geben, so ist dieser Mangel unverzüglich schriftlich bei uns anzuzeigen. Es gilt hier HGB § 377. Offensichtliche Transportschaden sind sofort vom Fahrer bzw. Frachtführer schriftlich bestätigen lassen. Beanstandete Ware ist in jedem Fall für eine etwaige Überprüfung oder Zurücknahme sorgfältig aufzubewahren. Reklamationen nach der Weiterverarbeitung oder dem Verlegen sind grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um versteckte Mängel. Dies gilt ausdrücklich und einvernehmlich als vereinbart
7. Warenrücknahme
Ein Recht auf Rückgabe gelieferter Waren hat der Besteller nicht.
8. Zahlung
1. Die Rechnung ist zahlbar spätestens nach dem Rechnungsdatum ohne jeden Abzug.
2. Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden Verzugszinsen berechnet.
9. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche gelieferten und berechneten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung in unserem Eigentum.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist für beide Vertragspartner Ulm / Donau. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten sowie das gerichtliche Mahnverfahren ist ebenfalls Ulm / Donau
11. Salvatorische Klausel
1. Im Vertrag sind alle Vereinbarungen der Parteien vollständig niedergelegt. Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sollen nur gültig sein, wenn sie in gleicher Weise wie der Vertrag schriftlich zustande kommen.
2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Vereinbarung im Übrigen nicht berührt.
12. Haftungsausschluss
Die Haftung bei Verzug, insbesondere Betriebsunterbrechung, wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, und auch hier nur auf die Höhe des Auftragswertes. Eine Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmunen, insbesondere § 377 HGB.